März 29, 2024

Entschädigung für seelisches Trauma – geht das?

Unfälle können nicht nur körperliche Schäden verursachen, sondern auch seelische Traumata auslösen. In vielen Fällen wird der Schaden jedoch nur auf den körperlichen Schaden beschränkt. Aber was ist mit dem seelischen Schaden? Können Geschädigte dafür auch eine Entschädigung erhalten?

Die Antwort lautet: Ja, das ist möglich. Eine Entschädigung für seelische Traumata kann dann beansprucht werden, wenn der Unfall schwere psychische Schäden verursacht hat. Allerdings muss der Geschädigte hierfür nachweisen, dass er tatsächlich einen seelischen Schaden erlitten hat.

In einem solchen Fall ist es wichtig, sich an ein Kfz-Sachverständigenbüro wie K.A.N zu wenden. Ein Kfz-Sachverständiger kann den Schaden am Fahrzeug bewerten und ein Gutachten erstellen. Im Gutachten wird nicht nur der Schaden am Fahrzeug dokumentiert, sondern auch der Unfallhergang rekonstruiert. Zudem kann der Kfz-Sachverständige auch eine Einschätzung des seelischen Schadens vornehmen und diesen im Gutachten dokumentieren.

Dieses Gutachten kann dann als Beweismittel vor Gericht dienen und zur Durchsetzung der Ansprüche genutzt werden. Die Kosten für das Gutachten werden in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen, sofern dieser auch als schuldhaft eingestuft wurde.

Es ist wichtig, sich nach einem Unfall umgehend an ein Kfz-Sachverständigenbüro wie K.A.N zu wenden, um alle Ansprüche zu sichern und eine schnelle und reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Das K.A.N Kfz-Sachverständigenbüro bietet professionelle Dienstleistungen in Hamburg an. Ein Kfz-Sachverständiger kann nicht nur bei der Erstellung des Gutachtens helfen, sondern auch bei der Kommunikation mit der Versicherung und der Durchsetzung der Ansprüche unterstützen.

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